Was gilt, wenn mein Unternehmen in mehreren Ländern tätig ist?
Unter einer Organisation können Sie mehrere Gesellschaften anlegen, also rechtlich eigenständige Firmen, zum Beispiel für Tochterunternehmen in anderen Ländern. Möchten Sie einen Standort in einem anderen Land anlegen als dem, in dem Ihre Gesellschaft eingetragen ist, brauchen Sie dafür eine Gesellschaft in diesem Land, und hinterlegt wird immer die USt-IdNr. des Landes, in dem sich der Standort befindet.
Da sich das Land einer Gesellschaft nach dem Anlegen nicht mehr selbst ändern lässt, lohnt es sich, es gleich richtig zu wählen.